Doppelter Steuervorteil bei Handwerkerleistungen
Seit dem 01.01.2009 sind Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 € pro Jahr wird auf 1.200 € verdoppelt. Die Regelung ist zunächst für zwei Jahre vorgesehen. Nutzen Sie die Steuerermäßigung in Verbindung mit niedrigen Zinsen für Ihre Modernisungsmaßnahmen.

